Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.01.2005 - 2 Wx 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Wirksamkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei Vorliegen einer Stimmenmehrheit; Wirksamkeit eines Beschlusses bei Abwesenheit von Wohnungseigentümern ohne ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beiratswahl in Blockwahl grds. zulässig, §§ 45 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 und 2 WEG, 27, 29, 22 FGG
- Judicialis
WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 22; ; BGB § 181
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wohnungseigentumsrecht - Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung zur Wahl der Verwaltung und des Beirats
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertretung abwesender Eigentümer in der Eigentümerversammlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.02.2004 - 318 T 116/03
- OLG Hamburg, 28.01.2005 - 2 Wx 44/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 395
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 20.07.2006 - 15 W 142/05
Zur Stellung des Wohnungseigentümerverwalters als Stellvertreter
Steht die Neubestellung des Verwalters an, so hat es jeder Miteigentümer in der Hand, diesem entweder keine Vollmacht zu erteilen oder eine -wie hier-bestehende Dauervollmacht ganz oder teilweise zu widerrufen (zur auch konkludent auszuübenden Widerrufsmöglichkeit vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 395f; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1312). - LG Landau/Pfalz, 29.05.2013 - 3 S 166/12
Wohnungseigentumsverfahren: Wirksamkeit der Stimmabgabe in der …
(1) Der Widerruf als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers kann unabhängig davon, ob die Vollmacht als Außen- oder Innenvollmacht erteilt worden ist, sowohl gegenüber dem Bevollmächtigten als auch dem Dritten, demgegenüber sie besteht, erklärt werden (vgl. §§ 168 Satz 3, 167 Abs. 1 BGB; OLG Hamburg, Beschl. v. 28.01.2005, 2 Wx 44/04, Rz. 14 m.w.N., zit. nach ).